Gutachten zur Schadenhöhe und Beweissicherung
Ermittlungen zur Schadensursache
Leasinggutachten
Fahrzeugbewertung
Restwertermittlungen
Rechnungsprüfung
Feststellung des Minderwertes
Feststellung verdeckter Mängel
Lackschadenbeurteilung
Motorschadengutachten
amtliche Fahrzeuguntersuchung
nach §29 StVZO
Änderungsabnahme nach § 19(3)
Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
lassen Sie ihren Anspruch nicht von jenen beziffern, die diesen auch begleichen sollen. Offensichtlicher kann ein Interessenkonflikt nicht sein. Vertrauen Sie vielmehr auf unsere unabhängige Leistung. Auch bei unklarer Sachlage sollten sie die Beurteilung des vorliegenden Verschuldungsgrades, die sogenannte Haftungsquote, nicht einzig der gegnerischen Versicherung überlassen. Unsere erfolgreiche Marktpräsenz seit 1998, tausende zufrieden Kunden und beste anwaltliche Kontakte sind die besseren Argumente.
Sichern Sie die Unfallstelle
Leisten Sie erste Hilfe
Bei Personenschäden bzw. unklarer Schuldfrage Informieren Sie die Polizei zur Unfallaufnahme
Bei Blechschäden genügt das Ausfüllen des europäischen Unfallberichtes
Behalten Sie Ihre Interessen im Blick und holen Sie sich zuerst unabhängigen Rat zur Vielfalt der sich bietenden Möglichkeiten
Anwaltliche Beratung und freie Wahl des Gutachters sind für den Geschädigten kostenfrei und durch die eintrittspflichtige Versicherung zu erstatten.